Bevor du Himmelslaternen kaufen willst, klärst du zuerst den Startort: In der Schweiz legen Gemeinden und Kantone fest, wo sie steigen dürfen. Eine kurze Nachfrage bei deiner Gemeindeverwaltung spart Umwege, und falls es am Ort nicht klappt, gibt es schöne Alternativen für Silvester und Hochzeit.

  • In den Städten Zürich und Bern sowie in Basel, Wallis und Genf ist Steigenlassen nicht mehr erlaubt.
  • Näher als 5 km an einer Flugplatzpiste brauchst du Skyguide oder die Flugplatzleitung, mit 10 Arbeitstagen Vorlauf.
  • Als startende Person haftest du in der Regel selbst für Schäden.
  • Eine sichere Laterne hat keinen Metalldraht, ist biologisch abbaubar, schwer entflammbar und kleiner als 30 m³.

Himmelslaternen steigen lassen: So findest du die Regel für deinen Ort in der Schweiz

Grundsätzlich erlaubt, anders als in Deutschland und Liechtenstein, Einschränkungen setzen aber Kantone und Gemeinden.

  • Laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) nicht erlaubt in Zürich, Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Wallis und Genf.
  • Überall sonst redet deine Gemeinde mit, und die Spanne reicht vom Verbot bis zur Bewilligung mit Auflagen.
Ort Regel Was das für dich heisst
Stadt Zürich Grundsätzlich verboten (Flughafen weniger als 5 km vom Stadtrand entfernt, dichte Besiedelung) Alternative planen
Stadt Bern Laut BAZL nicht mehr erlaubt Alternative planen
Basel-Stadt Nicht mehr erlaubt (Umkreis von 12 km um den Flughafen Basel-Mulhouse, damit der ganze Kanton) Alternative planen
Basel-Landschaft, Wallis, Genf Laut BAZL nicht mehr erlaubt Alternative planen
Graubünden Wird generell nicht bewilligt (kantonales Brandschutzgesetz) Alternative planen
Meilen, Küsnacht, Männedorf (ZH) Bewilligung der Gemeinde mit Auflagen: gestaffelter Start, keine zusammengebundenen Laternen, keine Metall- oder Holzteile, in Männedorf zusätzlich höchstens 300 Stück Gesuch stellen und Auflagen einhalten
Bubikon, Berneck Generell untersagt, unabhängig von Bewilligungen Alternative planen
Spiez (BE) Nicht verboten, aber bewilligungspflichtig; die Laternen müssen vollständig verrottbar sein Bewilligung einholen
Vitznau (LU) Weder generelles Verbot noch durchgehende Bewilligungspflicht, sofern Zustimmung von Gemeinde und Grundeigentümer vorliegt und die BAZL-Auflagen stimmen Zustimmungen einholen, Auflagen prüfen

Dazu kommen Gemeinden mit eigener Regel, etwa Rapperswil-Jona, Hinwil, Freienbach und Eglisau, und der Kanton Freiburg. Eine amtliche Gesamtliste gibt es nicht, und Gemeinden ändern ihre Regeln laufend. Die Tabelle ist also eine Stichprobe.

So findest du die Regel für deinen Ort:

  • Such auf der Website deiner Gemeinde nach «Himmelslaternen» oder nach dem Stichwort Bewilligungen.
  • Ein Anruf bei der Gemeindeverwaltung geht schneller.
  • Die feuerpolizeilichen Auflagen setzen Kanton und Gemeinde fest, das BAZL regelt nur die Luftfahrt-Seite.

Flugplatz und Landesgrenze: Wann brauchst du eine Bewilligung und von wem?

Keine Bewilligung nötig, wenn dein Startort mehr als 5 km von einer Piste entfernt liegt, die Nutzlast (das Gewicht, das die Laterne mitträgt) unter 2 kg bleibt und das Volumen unter 30 m³ liegt. Fehlt eine dieser Bedingungen, führt dich diese Liste zur richtigen Stelle:

  • Unter 5 km zu einer Piste mit Flugsicherung: Skyguide-Tool «Spezialflüge» (SFO), mindestens 10 Arbeitstage vorher.
  • Flugplatz ohne Flugsicherung: Frag die Flugplatzleitung an (Kontaktliste beim BAZL).
  • Rund um Zürich und Bern: Bewilligung grundsätzlich nur nach Betriebsschluss.
  • Landesgrenze: Mindestens 5 km Abstand empfohlen.
  • Feuerpolizeiliche Auflagen: Gemeindeverwaltung, Feuerpolizei oder kantonale Behörde.
  • BAZL-Fragen: Telefon +41 58 465 80 39 oder ballone@bazl.admin.ch.

Unser Richtwert: Vier Wochen Vorlauf für Anfrage und Antwort, und bestell die Laternen erst, wenn die Zusage da ist.

Skyguide: Die Flugsicherung der Schweiz (sie koordiniert den Flugverkehr im Schweizer Luftraum). Für Starts nahe Flugplätzen mit Flugsicherung läuft die Anfrage über sie.

Haftung und Versicherung: Das klärst du vor dem Start

Die startende Person haftet in der Regel. Das steht in Gemeinde-Merkblättern, die sich auf das BAZL berufen. Die Beratungsstelle für Brandverhütung weist darauf hin, dass du für die Sorgfalt beim Start geradestehst. Weil sich die Flugrichtung nach dem Start nicht steuern lässt, können bei einem Schaden Schadenersatzforderungen auf dich zukommen. Gute Vorbereitung hilft deshalb mehr als jede Police.

Die Privathaftpflicht ist in der Schweiz freiwillig und deckt Personen- und Sachschäden, die du Dritten zufügst, meist bis 5–10 Mio. CHF. Laut checkeverything.ch liegen die Prämien bei rund 80–180 CHF pro Jahr. Ob Himmelslaternen ausdrücklich eingeschlossen sind, haben Schweizer Behörden und Versicherer nach unserem Stand nicht offiziell festgehalten. Das klärt am sichersten deine Police.

Frage an deine Versicherung: «Sind Schäden gedeckt, die durch eine von mir steigen gelassene Himmelslaterne entstehen, und gibt es in meiner Police einen Ausschluss dafür?» Lass dir die Antwort per Mail geben.

Ein Anruf genügt, und du weisst vor dem Anlass, woran du bist.

Himmelslaternen kaufen: Woran du eine sichere Laterne erkennst

Produktbeschreibung wie eine Zutatenliste lesen. Diese Punkte sollten drinstehen:

  • Kein Metalldraht, sondern biologisch abbaubares Material.
  • Schwer entflammbarer Stoff.
  • Volumen unter 30 m³ und Nutzlast unter 2 kg.
  • Startanleitung mit Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Himmelslaternen gehören auch zum Sortiment von Ballonking. Grössen, Farben und Preise findest du auf den jeweiligen Produktseiten, und die Checkliste gilt für jede davon. Unser Tipp: Wenn dir eine Angabe fehlt, schreib unserem Team, wir helfen dir gerne bei der Auswahl.

So startest du eine Himmelslaterne richtig: Wind, Platz und Löschwasser

Sind Zusage und Laterne beisammen, gehst du so vor:

  1. Hol die Zustimmung der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers ein (zusätzlich zur Gemeindebewilligung).
  2. Check das Wetter: Starte nur bei schwachem, gleichmässigem Wind und ohne Regen.
  3. Such ein freies Gelände weit weg von Gebäuden, Fahrzeugen, Bäumen, Wald und Stromleitungen.
  4. Halte die Gruppe klein: Eine Person hält die Laterne, eine zweite beobachtet, Gäste bleiben auf Abstand.
  5. Stell Löschwasser bereit (Eimer oder Gartenschlauch) und halte die Feuerwehr-Nummer 118 griffbereit.
  6. Starte die Laternen einzeln nacheinander, nie zusammengebunden, und schau jeder nach, bis sie ausser Sicht ist oder erlischt.

Was tun, wenn die Laterne hängen bleibt oder anders landet als geplant?

Bleibt sie an Dach, Baum oder Leitung hängen oder brennt am Boden weiter, Feuerwehr 118 anrufen und nicht selbst hinaufklettern. Liegt sie ausgebrannt auf dem Boden, lösch Restglut mit Wasser und sammle sie ein. Ist auf einem fremden Grundstück etwas passiert, melde dich zügig bei den Betroffenen und gib den Schaden deiner Versicherung durch.

Feuerverbot bei Trockenheit: Gilt es auch für Himmelslaternen?

Es kann. Bei erhöhter Gras- oder Waldbrandgefahr sind Feuern im Freien generell untersagt, und Kantone oder Gemeinden erlassen solche Feuerverbote zeitweise zusätzlich zur Regel deines Orts. Sie kommen und gehen kurzfristig, deine Zusage von vor drei Wochen gilt dann nicht automatisch weiter. Tag vor Anlass nochmals bei der Gemeinde nachfragen.

Gut zu wissen: Hält man sich bei einem Feuerverbot nicht daran, zahlt die Privathaftpflicht einen Schaden zwar zunächst, holt sich das Geld aber vollständig beim Verursacher zurück.

Geht es an deinem Ort nicht? Diese Alternativen sorgen trotzdem für den grossen Moment

Total verständlich, wenn du das Bild vom Lichterhimmel schon im Kopf hattest. Das Gefühl dahinter, ein gemeinsamer stiller Moment mit allen Gästen, bekommst du auch ohne Laterne hin.

Silvester: Wunderkerzen und Ballons um Mitternacht

In der Stadt Zürich ist lärmverursachendes Feuerwerk nur in der Silvesternacht und am 1./2. August erlaubt. Moment auf dem Boden stattfinden lassen: Verteil Wunderkerzen zum Anstossen und setz mit Ballons Akzente. Wer es schweizerisch mag, nimmt den Schweiz Ballon mit Helium gefüllt ab 6.90 CHF. Ein Gewicht hält ihn am Platz.

Schön ist auch: Jede und jeder schreibt einen Wunsch fürs neue Jahr auf ein Kärtchen und hängt es an einen Ballon. Dazu passen Lichterketten und Teelichter auf dem Tisch, die den «Himmel voller Lichter» nach drinnen holen. Willst du Ballons tatsächlich steigen lassen, klär vorher, was in der Schweiz dafür gilt.

Hochzeit: ein Abschiedsmoment ohne Himmelslaterne

Leise Ideen sind sowieso fotogener: ein Wunderkerzen-Spalier, durch das das Brautpaar zieht, und davor oder dahinter eine Ballongirlande als Fotohintergrund. Für ein Ballon-Spalier in Rot am Ausgang eignet sich der Ballon rot ab 13.90 CHF. Wunderkerzen funktionieren an Silvester wie auf der Hochzeit, bei der Hochzeit glänzen sie am meisten, weil die Gäste ohnehin in einer Reihe stehen.

Wunderkerzen sind offenes Feuer und werden heiss. Stell darum einen Wassereimer fürs Abbrennen bereit und frag vorher die Location. Der Tipp zum Schluss: Klär die Alternative schon bei der Location-Buchung, dann steht der Abschiedsmoment ohne Hektik.

Dein Fahrplan für einen sorgenfreien Himmelslaternen-Moment

Nur die Gemeinde ist verlässlich für deinen Startort, keine Übersicht im Netz. Gemeindeverwaltung anrufen oder Mail schreiben, bevor die Bestellung rausgeht. Dann weisst du, ob Verbot, Bewilligungspflicht oder freie Bahn gilt, und bei Bedarf stehen Flugplatz und Grundeigentümer auf deiner Liste. Klappt es am Ort nicht, findest du bei uns die Ballons und Dekoideen aus dem Alternativen-Teil.

Häufige Fragen zu Himmelslaternen in der Schweiz

Gibt es neben den genannten Kantonen weitere Verbote, etwa in Neuenburg?

Ja. Neuenburg hat 2026 als erster Kanton ein generelles Verbot von Ballons und Himmelslaternen beschlossen, und auch Freiburg zählt zu den Verbotskantonen. Die Lage ändert sich laufend, frag deshalb kurz vor der Bestellung bei deiner Gemeinde nach.

Wo hole ich die Bewilligung für Himmelslaternen ein?

Bei der Gemeindeverwaltung für die feuerpolizeilichen Auflagen, bei Skyguide oder der Flugplatzleitung für die Flugsicherheit. Dazu kommt die Zustimmung der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers. Für Fragen ist das BAZL unter +41 58 465 80 39 erreichbar.

Was mache ich, wenn meine Gemeinde in keiner Übersicht auftaucht und auch keine klare Antwort gibt?

Frag bei der Feuerpolizei deines Startorts oder der zuständigen kantonalen Behörde nach und lass dir die Antwort per Mail geben. Ohne schriftliches Ja startest du nicht. Die Alternativen aus dem letzten Abschnitt funktionieren überall.

Kann ich Himmelslaternen im Winter bei Schnee starten?

Meistens ja, sofern Zusage, Abstand zum Flugplatz und Wind stimmen. Diese Regeln gelten das ganze Jahr, auch an Silvester. Prüf im Winter besonders Wetter und Platz.

October 30, 2026 — Claire

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